§1

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen. Eigene Geschäftsbedingungen des Bestellers und Auftraggebers gelten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung, eines Wiederspruches gegen deren Geltung bedarf es nicht.


§2 Angebote und Aufträge

Unsere Angebote sind in Bezug auf Preise und Durchführungsmöglichkeiten stets freibleibend. Unser ausführendes Personal ist zu Vereinbarungen und nachträglichen Vertragsänderungen nicht berechtigt und nicht bevollmächtigt.


§3 Preise

Unsere Preise für Sammel- bzw. Einzeleinäscherung schließen Verpackung, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe wird zusätzlich berechnet. Sammel- bzw. Einzeleinäscherungen verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Mitarbeiter sind nur bei Vorlage einer schriftlichen Geldempfangsvollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Wir empfehlen, Zahlungen ausschließlich auf unser Konto zu leisten. Bei Rechnungsstellungen sind Zahlungen für erbrachte Leistungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Anlieferung bzw. Auftragsunterschrift ist die Zahlung bar, per Lastschrift oder EC-Karte zu leisten.


§4 Ausführung

Bei Einzeleinäscherungen kann der Tierhalter innerhalb von drei Tagen ab Datum Vertragsabschluss vom Vertragsrücktrittsrecht Gebrauch machen unter Abholung des Tieres und Bezahlung einer Verwaltungsgebühr. Die Aufbewahrung der Asche bei Einzeleinäscherungen beträgt drei Monate ab Datum Vertragsabschluss. Nach Ablauf der Frist für das Vertragsrücktrittsrecht wird das Tier gemäß Auftrag eingeäschert. Bei Gewichtsdifferenzen behalten wir uns eine Nachberechnung vor. Bei Sammeleinäscherungen ist das Vertragsrücktrittsrecht ausgeschlossen. Keine Abagabe an Dritte wird gewährleistet.


§5 Gewährleistung, Haftung

Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel können nur dann anerkannt werden, wenn solche Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Erbringen der jeweiligen Leistungen angezeigt werden. Sofern offensichtliche Mängel Transportbehältnis oder Ausstattung betreffen, können Gewährleistungsansprüche nur anerkannt werden, wenn solche Mängel vor Durchführung der Einäscherung gemeldet werden. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bedingungen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Nicht vorhersehbare Schäden sind von unserer verschuldensabhängigen Haftung bei leichter Fahrlässigkeit nicht erfasst. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für Schäden, die aufgrund von Fahrlässigkeit der ausführenden Dritten entstehen. Der Auftraggeber übernimmt, mit Unterzeichnung des Auftrages die persönliche Haftung für Kosten und Auslagen. Haftungen für Schäden wie bei Brand, Einbruch, höhere Gewalt, Transport oder, anderen Ursachen, woraus der Verlust des Tieres resultiert, werden nicht übernommen. Bei den Auslagen (fremde Lieferungen und Leistungen) geben wir die Wünsche für Ihren Namen und für Ihre Rechnung sorgfältig weiter.


§6 Gerichtsstand, anwendbares Recht

Gerichtsstand ist, soweit eine Vereinbarung hierüber zulässig ist, Rendsburg, auch für Schlagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


§7 Schlußbestimmungen

Soweit eine Klausel dieser Geschäftsbedingungen unwirksam ist, bleibt der geschlossene Vertrag im Übrigen wirksam. Eine unwirksame Klausel wird durch eine Regelung ersetzt, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.